Was sagt das Gesetz?
Marktrecherchen wurden in Bezug auf das Thema «Vorbefassung» in der neuen Gesetzgebung (BöB/VöB) wie folgt definiert:
Eine der öffentlichen Ausschreibung vorgelagerte Marktabklärung durch die Auftraggeberin führt nicht zur Vorbefassung der angefragten Anbieterinnen. Die Auftraggeberin gibt die Ergebnisse der Marktabklärung in den Ausschreibungsunterlagen bekannt.
Die Bedenken betreffend Vorbefassung und Gleichbehandlung bei Marktabklärungen sind mit dem neuen Gesetz überschaubar.
Der RFI-Prozess
Marktanalyse anonymisiert
In einigen Fällen will die Beschaffungsstelle bei Marktabklärungen noch nicht auf dem Markt in Erscheinung treten. Mit der SuisseOffer Suite können RFI deshalb auch anonym durchgeführt werden, indem der Beschaffungsstelle ein Zugang auf den RFI in der SuisseOffer-Lösung zur Verfügung gestellt wird. Sämtliche Informationen sind auch in elektronischer Form verfügbar.
Die Chancen überwiegen!
Der Einsatz eines vorgelagerten RFI bringt für ein Beschaffungsvorhaben verschiedenste Vorteile:
- Kenntnis von bedarfsbezogenen Informationen über den Markt und den Beschaffungsgegenstand
- Optimale Vorbereitung zur anstehenden Beschaffung resp. Ausschreibung
- Festlegung von Eignungs- und Zuschlagskriterien
- Allfälliges Innovationspotenzial kann erkannt und genutzt werden
- Fundierte Grundlagen für eine «bessere» Beschaffung erarbeiten
Gerne wollen wir sie auch in Zukunft mit unserem Newsletter zu Themen aus der öffentlichen Beschaffung im Zusammenhang mit der SuisseOffer-Lösung auf dem Laufenden halten. Wir freuen uns über ihre Kontaktaufnahme.
Im nächsten Newsletter werden wir uns dem Thema RFQ (unterschwellige Aufträge, Offertanfragen) widmen.