Was sagt das Gesetz?
Freihändiges Verfahren im Bundesgesetz über die öffentliche Beschaffung:
In der neuen Gesetzgebung (BöB/VöB) wird im Art. 21 das freihändige Verfahren beschrieben. Im Zusammenhang mit der SuisseOffer Tool Suite möchten wir auf Art 21 Abs 2 hinweisen: Im freihändigen Verfahren vergibt die Auftraggeberin einen öffentlichen Auftrag direkt ohne Ausschreibung. Die Auftraggeberin ist berechtigt, Vergleichsofferten einzuholen und Verhandlungen durchzuführen.
Die Voraussetzungen für einen «Freihänder» sind ebenfalls im Art. 21 Abs 2 ausgeführt. Auch für die Dokumentation der Freihänder (Art. 21 Abs. 4) liefert die SuisseOffer-Plattform einen Mehrwert.
Prozess RFQ:
RFQ (Offert-Anfrage) zusammengefasst:
Das RFQ-Verfahren wird standardisiert und führt für alle Beteiligten durch eine wizard-unterstützte Benutzeroberfläche. Nachfolgend sind ein paar Kern-Funktionalitäten für das RFQ-Verfahren innerhalb der SuisseOffer Tool Suite aufgelistet:
- Hinterlegen der Kriterienkataloge (z.B. je Warengruppe)
- Auftragsart bestimmen (Dienstleitung, Lieferung, Bauleistung)
- Dokumente zur Verfügung stellen (Lastenheft)
- Kriterienkatalog bereinigen und ergänzen
- Anbieter einladen
- Frageforum
- Bewertung der Angebote und Zuschlagserteilung